Allgemeine Information:
Für die Behandlung schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, welchen Sie unten im Anhang als Download finden. Ebenfalls hinterlegt sind dort ein Patientenaufklärungsbogen sowie eine Datenschutzerklärung.
Es vereinfacht den ersten Termin, wenn Sie sich die Unterlagen bereits durchgelesen haben und bestenfalls ausgefüllt und unterschrieben mitbringen
Downloads: Anamnesebogen, Datenschutz (DSGVO)
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Erster Termin
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Versichertenkarte und ein Handtuch mit und tragen Sie bequeme Kleidung. Falls Sie ein Rezept haben, bringen Sie dieses bitte auch spätestens zum ersten Termin mit.
Behandlungsablauf
Die erste Sitzung beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch, bei dem wir auf Ihre Krankengeschichte und insbesondere auf Ihre aktuellen Beschwerden eingehen.
Gerne können Sie hierfür ärztliche Befunde, MRT- und/oder Röntgenbilder
mitbringen, dies kann manchmal hilfreich sein.
Darauf folgt eine körperliche Inspektion und eine manuelle Untersuchung um Spannungen und
Bewegungseinschränkungen Ihres Körpers aufzuspüren.
Nach Abschluss der Befundaufnahme beginnen wir mit der Behandlung, häufig manuellen Techniken,
die wir individuell auf Sie abstimmen. Diese können sowohl sanft als auch intensiv sein.
In den folgenden Behandlungen vertiefen wir unseren Behandlungsansatz und passen ihn an auftretende Veränderungen an.
Terminabsagen
Durch die Vereinbarung von Terminen versuchen wir Ihnen Wartezeit zu ersparen. Wir bemühen uns Verspätungen zu vermeiden und bitten Sie ebenfalls pünktlich zu Ihrem Termin zu erscheinen.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie ihn spätestens 24 Stunden vor Beginn Ihrer Behandlung telefonisch oder per Mail abzusagen.
Ansonsten müssen wir Ihnen die Kosten für den entstandenen Ausfall privat in Rechnung stellen.
Informationen für gesetzlich versicherte Patienten
Rezeptprüfung Bitte haben Sie Verständnis, dass wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss. Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht. Der Arzt muss fehlerhafte Rezepte mit einer Unterschrift und Stempel ändern. Ein Rezept ist 28 Tage gültig und muss spätestens am Tag der ersten Behandlung ausgestellt worden sein. Ansonsten verliert es seine Gültigkeit. Spätestens zum ersten Termin muss ein gültiges Rezept vorliegen. Termine, die ohne gültiges Rezept in Anspruch genommen werden, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen. Wir stellen Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt worden sind, sowie nicht wahrgenommene Termine, mit vollem Betrag in Rechnung. Rezeptgebühr Gesetzlich ist festgelegt (§32 Abs. 2i. V. m § 61 Satz 3 SGB V), dass Patienten für eine Heilmittelverordnung eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages und einer Rezeptgebühr in Höhe von 10,- € leisten müssen. Diese Zuzahlung ist bei Antritt Ihrer ersten Behandlung fällig.
Informationen für privat versicherte Patienten
Die Privatpreise richten sich nach der GebüTh – Gebührenordnung für Therapeuten – und liegen unsererseits bei einem Steigerungssatz vom 1,5 fachen des Regelsatzes. Als Grundlage dienen die Leistungsbeschreibungen der GKV. Bei Ihrem ersten Termin erhalten Sie daher von uns eine Honorarvereinbarung mit einer Kostenauflistung. Die Honorarvereinbarung gilt unabhängig von der Erstattungspraxis der Kostenträger. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Krankenkasse diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen.