Rezeptprüfung
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.
-
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht.
-
Der Arzt muss fehlerhafte Rezepte mit einer Unterschrift und Stempel ändern.
-
Ein Rezept ist 28 Tage gültig und muss spätestens am Tag der ersten Behandlung ausgestellt worden sein. Ansonsten verliert es seine Gültigkeit.
-
Termine, die ohne gültiges Rezept in Anspruch genommen werden, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.
-
Wir stellen Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt worden sind, sowie nicht wahrgenommene Termine, mit vollem Betrag in Rechnung.
Rezeptgebühr
Gesetzlich ist festgelegt (§32 Abs. 2i. V. m § 61 Satz 3 SGB V), dass Patienten für eine Heilmittelverordnung eine Zuzahlung in Höhe von
-
10% des Rechnungsbetrages und
-
einer Rezeptgebühr in Höhe von 10,- € leisten müssen.
Diese Zuzahlung ist bei Antritt Ihrer ersten Behandlung fällig.