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Rezeptprüfung

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.

  • Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht.

  • Der Arzt muss fehlerhafte Rezepte mit einer Unterschrift und Stempel ändern.

  • Ein Rezept ist 28 Tage gültig und muss spätestens am Tag der ersten Behandlung ausgestellt worden sein. Ansonsten verliert es seine Gültigkeit.

  • Termine, die ohne gültiges Rezept in Anspruch genommen werden, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.

  • Wir stellen Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt worden sind, sowie nicht wahrgenommene Termine, mit vollem Betrag in Rechnung.

 

Rezeptgebühr

Gesetzlich ist festgelegt (§32 Abs. 2i. V. m § 61 Satz 3 SGB V), dass Patienten für eine Heilmittelverordnung eine Zuzahlung in Höhe von

  • 10% des Rechnungsbetrages und

  • einer Rezeptgebühr in Höhe von 10,- € leisten müssen.

Diese Zuzahlung ist bei Antritt Ihrer ersten Behandlung fällig.

Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

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